Beitragsordnung

Beitragsordnung

Anlage zur Satzung § 5

 

1)      Beitragshöhe zur Mitgliedschaft nach § 3 der Satzung

 

Zu a) Einzelmitglieder

Jahresbeitrag mindestens 12,00 €

 

Zu b) Jugendliche Mitglieder

(als Jugendlicher gilt, wer zu Beginn des Geschäftsjahres nicht volljährig ist)

Jahresbeitrag mindestens 4,00 €

 

Zu c) Fördernde Mitglieder

(natürliche Personen, Vereinigungen, Gesellschaften, Körperschaften privaten und öffentlichen Rechts, Vereine, Gruppen usw.)

Mindestens jedoch 30,00 €

 

Sonderbeitrag für:

Auszubildende, Studenten, Arbeitslose o. ä. kann auf Antrag vom Vorstand festgesetzt werden.

Jahresbeitrag mindestens jedoch 4,00 €

 

2)    Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden in der Regel im Lastschriftverfahren eingezogen

 

 

Diese Beitragsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 19.Februar 2016 von der Versammlung beschlossen.