Beitragsordnung
Beitragsordnung
Anlage zur Satzung § 5
1) Beitragshöhe zur Mitgliedschaft nach § 3 der Satzung
Zu a) Einzelmitglieder
Jahresbeitrag mindestens 12,00 €
Zu b) Jugendliche Mitglieder
(als Jugendlicher gilt, wer zu Beginn des Geschäftsjahres nicht volljährig ist)
Jahresbeitrag mindestens 4,00 €
Zu c) Fördernde Mitglieder
(natürliche Personen, Vereinigungen, Gesellschaften, Körperschaften privaten und öffentlichen Rechts, Vereine, Gruppen usw.)
Mindestens jedoch 30,00 €
Sonderbeitrag für:
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose o. ä. kann auf Antrag vom Vorstand festgesetzt werden.
Jahresbeitrag mindestens jedoch 4,00 €
2) Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden in der Regel im Lastschriftverfahren eingezogen
Diese Beitragsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 19.Februar 2016 von der Versammlung beschlossen.